Berufsanerkennung der Komplementärtherapeuten
Medienmitteilung vom 22. September 2015Eidgenössisches Diplom für KomplementärTherapeutinnen und KomplementärTherapeuten
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation hat am 9. September 2015 die Höhere Fachprüfung für KomplementärTherapeutinnen und KomplementärTherapeuten genehmigt. Die KomplementärTherapie mit ihren rund 12'000 Praktizierenden in der Schweiz hat durch die Schaffung eines anerkannten und geschützten Titels "KomplementärTherapeut/in mit eidgenössischem Diplom" einen in ganz Europa einmaligen Status errungen.
Im September 2015 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Prü-fungsordnung zur Höheren Fachprüfung (HFP) für KomplementärTherapeutinnen und KomplementärTherapeuten nach einem über 15-jährigen Reglementierungsprozess genehmigt. Das neue eidgenössische Berufsbild und die Höhere Fachprüfung wurden von der Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie OdA KT (www.oda-kt.ch) erarbeitet. Die OdA KT, die eine Vielzahl von Verbänden der KomplementärTherapie vereinigt, hat unter Aufsicht des SBFI die Prüfungsordnung erarbeitet und somit den Auftrag des Schweizer Volkes aus der Volksabstimmung zur Komplementärmedizin von 2009 erfolgreich umgesetzt. Unter dem Begriff KomplementärTherapie sind verschiedene Methoden zusammengefasst, die in der Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten. Zurzeit zählen Ayurveda Therapie, Craniosacral Therapie, Eutonie, Shiatsu und Yoga Therapie zu den Methoden der KomplementärTherapie. Akupressur Therapie, Alexander Technik, APM Therapie, Atemtherapie, Heileurythmie, Polarity, Rebalancing, Strukturelle Integration und weitere Methodenwerden in Kürze in die Prüfungs-ordnung aufgenommen oder durchlaufen noch das Anerkennungsverfahren der OdA Komplementär-Therapie. Die Methoden der KomplementärTherapie wurden aufgrund von vielfältigem Erfahrungswissen über die Entstehung von Gesundheit und Krankheit entwickelt. Dieses Wissen ist seit Jahrhunderten oder sogar Jahrtausenden überliefert und wird mit neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen verknüpft. Alle komplementärtherapeutischen Methoden nehmen den Körper, dessen Ausdruck und dessen Er-leben zum Ausgangspunkt und unterstützen die Stärkung der Selbstregulation und die damit verbundenen Genesungsprozesse. Über die methodenspezifischen Mittel Berührung, Bewegung, Atem und Energie in Verbindung mit Anleitung und Gespräch fördern die Fachpersonen ganzheitlich die Genesung von Menschen mit Beschwerden und Erkrankungen oder in der Rehabilitation. Der Einsatz von technischen Apparaten, die Abgabe oder Verordnung von Heilmitteln und der Einsatz von hautverletzenden Massnahmen gehören nicht in den Kompetenzbereich der KomplementärTherapeutinnen und -Therapeuten. Das neue eidgenössische Diplom sichert ein einheitliches Ausbildungsniveau und garantiert eine hohe Behandlungsqualität. Erfahrene Praktizierende einer anerkannten Methode können ab sofort über ein Gleichwertigkeitsverfahren das Branchenzertifikat erwerben, das eine Zulassungsbedingung zur Höheren Fachprüfung (HFP) darstellt. Von der OdA KT akkreditierte Ausbildungen, die den Kompetenzkatalog des Berufsbilds abdecken und mit dem Branchenzertifikat abgeschlossen werden können, werden im Frühjahr 2016 starten. Die erste HFP wird im Mai 2016 durchgeführt. Zusammen mit der im April 2015 genehmigten Prüfungsordnung für Naturheilpraktiker/innen ist damit eine Kernforderung zum Verfassungsartikel 118a Komplementärmedizin, nämlich die Schaffung von nationalen Diplomen für die nichtärztlichen Berufe der Komplementärmedizin, erfüllt.
Kontakt und Auskünfte:
Dr. Christoph Meier, Geschäftsführer OdA KT, 079 3661263; christoph.meier@oda-kt.ch
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Veröffentlicht 12:40:10 30.09.2015 |